
Neuigkeiten aus der Wertermittlung
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Nachweis einer verkürzten RND
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Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann der Eigentümer eines Grundstücks eine höhere Gebäude-AfA geltend machen, wenn er nachweist, dass die restliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als sie dem AfA Satz des § 7 Abs. 4 zugrunde liegt. Das BMF verlangt in seinem Schreiben vom 22.2.2023, dass der Nachweis durch das Gutachten…
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Hessische Bauordnung
von
18.05.2018 / 14.05.2025 Das hessische Bauordnungsrecht findet in der entsprechenden Bauordnung seine Grundlage. Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Nachfolgend haben wir die Hessische Bauordnung, die zuletzt 2025 geändert wurde, verlinkt: Hessische Bauordnung, Stand 2025.
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Änderung der BelWertV
von
07.10.2022 Lange erwartet und viel diskutiert, dann kam die Verkündung sehr schnell: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 07. Oktober 2022 die „Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung“ verkündet, damit ändert sich auch die Beleihungswertermittlungsverordnung. Die Mindestkapitalisierungszinssätze werden auf der Homepage der BaFin veröffentlicht. Nähere Infos finden Sie hier.
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Europäische Gebäuderichtlinie EPBD
von
Mai 2024 Was hat die EPBD für einen Einfluss auf unsere Immobilien ? Die EPBD macht Vorgaben, die von den Mitgliedsstaaten national umgesetzt werden müssen und hat damit erheblichen Einfluß. Die aktuelle Fassung ist seit Mai 2024 in Kraft.
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Musteranwendungs-hinweise ImmoWertA
von
21.09.2023 Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Musteranwendungshinweise ImmoWertA am 20.09.2023 zur Kenntnis genommen und die ImmoWertA wurde am 21.09.2023 veröffentlicht.
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Neue ImmoWertV
von
01.01.2022 Das Wertermittlungsrecht wurde novelliert. Nähere Hinweise zur neuen ImmoWertV, in Kraft getreten am 01. Januar 2022, finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) befinden sich derzeit noch in der Abstimmung.
