01.01.2022
Das Wertermittlungsrecht wurde novelliert. Nähere Hinweise zur neuen ImmoWertV, in Kraft getreten am 01. Januar 2022, finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) befinden sich derzeit noch in der Abstimmung.

