Leistungen

Verkehrswert / Marktwert

Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Marktwert und in § 194 BauGB (Baugesetzbuch) definiert: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gengenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Gesetzliche Grundlagen der Verkehrswertermittlung sind das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Die ImmoWertV 2021 ist am 01.01.2022 in Kraft getreten, ab diesem Stichtag anzuwenden (Achtung: Modellkonformität) und löst die bisherigen Regelungen teilweise ab bzw. fasst diese in einem Regelwerk zusammen.

Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 finden Sie unter dem Menüpunkt Gesetzgebungsverfahren – Novellierung des Wertermittlungsrechts.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten ist eine verkürzte Form eines umfassenden Gutachtens, es kann jedoch nicht vor Gericht verwendet werden. Nicht immer benötigen Sie ein vollumfängliches Gutachten – sprechen Sie uns einfach an.

Beleihungswert

Der Beleihungswert ist für die Kreditvergabe durch Banken und Finanzinstitute von Bedeutung – nur qualifizierte GutachterInnen dürfen den Beleihungswert ermitteln, durch die Beschäftigung von HypZert-Gutachtern ist dies mit unserem Büro gewährleistet. Der Beleihungswert wird auf Grundlage des § 16 PfandBG in Verbindung mit der BelWertV ermittelt.

Portfoliobewertung

Größere Immobilienbestände werden schnell, genau und effizient bewertet. Dabei werden Werte, Risikofaktoren und Chancen des Immobilienportfolios ermittelt und berücksichtigt. Eine Portfoliowertermittlung bietet eine zuverlässige Entscheidungs- und Bewertungsgrundlage sowie ein transparentes Chancen-Risiken-Profil.

Überprüfung und Plausibilisierung bestehender Gutachten

Liegt Ihnen bereits ein Gutachten vor ? Wir plausibilisieren Ihnen vorliegende Gutachten – hinsichtlich der angesetzten Werte und auf Plausibilität insgesamt. Sprechen Sie uns einfach an.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen rund um unsere Leistungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.